Berechtigungssteuerung
Transparenz
In der Berechtigungssteuerung kann der Administrator eines Unternehmens sich einen Überblick über alle Benutzerkonten verschaffen, die seinem Unternehmen zugeordnet sind. Darüber hinaus können Informationen an Benutzerkonten geknüpft werden, damit eine Zuordnung von Personen (oder/und Fachabteilungen) zu Benutzerkonten und ELSTER-Organisationszertifikaten innerhalb des Unternehmens möglich ist.
Voraussetzung ist, dass sowohl der Administrator als auch die Mitarbeitenden eigene ELSTER-Organisationszertifikate besitzen. Damit ist ein Login in der Berechtigungssteuerung möglich.
In der Berechtigungssteuerung kann über den Reiter „Mein Benutzerkonto“ die entsprechende Admin-Berechtigung eingerichtet werden. Hierfür ist die Eingabe einer Emailadresse und ein erneuter Login notwendig.
Weitere Mitarbeitende, die vom Administrator ein ELSTER-Organisationszertifikat erhalten haben, können in der Berechtigungssteuerung einfach und schnell über den Reiter „Mitarbeitende verwalten und einladen“ hinzugefügt werden.
Die Mitarbeitenden werden via Email benachrichtigt. Loggen sie sich mit ihrem ELSTER-Organisationszertifikat in der Berechtigungssteuerung ein, werden sie dem Administrator über den Reiter „Konten meiner Organisation“ in einer Übersicht angezeigt.
Optionales Berechtigungsmanagement
Das Unternehmen kann bei Bedarf für jede angebundene Verwaltungsleistung autark steuern, welche Zugriffsrechte ihre jeweiligen Benutzerkonten bekommen sollen. So könnte es beispielsweise Benutzerkonten geben, die auf die Bearbeitung aller Verwaltungsleistungen im Personalbereich berechtigt werden, wiederum andere Benutzerkonten könnten ausschließlich Emissionsmessberichte online einreichen. Wird die Möglichkeit der individuellen Berechtigung einzelner Benutzerkonten nicht aktiv ausgewählt, haben alle Benutzerkonten eines Unternehmens die gleichen Zugriffsrechte.
Die Anbieter digitaler Verwaltungsleistung können bei Bedarf ebenfalls Zugriffsbeschränkungen einrichten. So stehen einige Verwaltungsleistungen beispielsweise nur explizit ausgewählten Unternehmen zur Verfügung oder sind nur zugänglich für Unternehmen, die bestimmte Rollen innehaben. Auch Verwaltungsleistungen, die selbst nicht zugangsbeschränkt sind, müssen an der Berechtigungssteuerung angebunden sein, damit die Unternehmen die Berechtigungen ihrer Mitarbeitenden steuern können.
Nutzbarkeit
Die Pilotierung der Berechtigungssteuerung ist seit Juni 2023 abgeschlossen. Die Berechtigungssteuerung steht nun zur Verfügung.
Die Berechtigungssteuerung erlaubt es Unternehmen zu bestimmen, welche Mitarbeitenden welche digitalen Verwaltungsleistungen nutzen dürfen. Dienstanbietende Behörden können mit der Berechtigungssteuerung die Zugriffe auf ihre Verwaltungsleistungen steuern.