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Behörden als Dienstanbieter

Ihre Anbindung an Mein Unternehmenskonto

Behörden als Dienstanbieter Ihre Anbindung an Mein Unternehmenskonto

Warum sollten Sie Mein Unternehmenskonto anbinden?

Nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) haben Bund und Länder im Portalverbund das bundesweit einheitliche Unternehmenskonto (Mein Unternehmenskonto) anzubinden. Neben dieser gesetzlichen Verpflichtung gibt es aber auch viele Vorteile, die eine Integration von Mein Unternehmenskonto in Ihre Anwendung mit sich bringt. Diese Vorteile erläutern wir am Ende dieser Seite.

Welche Stellen können Mein Unternehmenskonto anbinden?

Mein Unternehmenskonto ist ein Produkt, das von Stellen der öffentlichen Verwaltung angebunden werden kann.

Potentielle Anbindungspartner sind:

  • eine Landesbehörde
  • eine Bundesbehörde
  • eine kommunale Behörde
  • eine sonstige Behörde im Sinne von § 1 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Einbezogen sind damit alle Ebenen der Verwaltung, die staatsorganisationsrechtlich dem Bund oder einem Land zuzurechnen sind. Erfasst sind auch gemeinsame öffentliche Einrichtungen von Bund und Ländern oder Kommunen, sowie Einrichtungen in öffentlicher oder in öffentlich-privater Trägerschaft, soweit sie Verwaltungsleistungen nach § 2 Abs. 3 OZG bereitstellen.

So binden Sie Mein Unternehmenskonto an

Ihre Vorteile bei der Anbindung von Mein Unternehmenskonto

  1. Schriftformersetzende Authentifizierung

    Gemäß § 8 Abs. 6 OZG ersetzt ELSTER in Mein Unternehmenskonto eine etwaig gesetzlich angeordnete Schriftform.

  2. Digitale Bekanntgabe für Verwaltungsakte

    Gemäß § 9 Abs. 1 OZG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag nach der Bereitstellung zum Abruf als bekanntgegeben – vorausgesetzt der Nutzer hat in die digitale Bereitstellung eingewilligt.

  3. Kostenfreie Anbindung

    Für die Anbindung und den Betrieb von Mein Unternehmenskonto fallen keine Kosten an.

  4. Teilautomatisierte Steuerung von Zugriffen auf Verwaltungsleistungen

    Über die Berechtigungssteuerung können Behörden entscheiden, welche Unternehmen Zugriff auf ihre Verwaltungsleistungen haben sollen und welche nicht.

Weitere Informationen zur Anbindung finden Sie in den FAQ.