Problembehebung bei fehlendem Zugriff
Sofern kein Zugriff auf das ELSTER-Organisationszertifikat und das Passwort möglich ist, kann das Benutzerkonto unter Angabe des Benutzernamens, der hinterlegten E-Mail-Adresse und der Sicherheitsabfrageantwort gelöscht werden (ohne einloggen in „Mein ELSTER“). Falls der Benutzername nicht mehr bekannt ist, kann dieser per E-Mail angefordert werden. Sie müssen für diesen Schritt jedoch Zugriff auf die im Benutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse haben.
Alternativ kann eine Zugangserneuerung (unter Angabe der E-Mail-Adresse und des Benutzernamens) angestoßen werden. Dies impliziert eine sofortige Sperrung des ELSTER-Organisationszertifikats und erfordert den Zugriff auf die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse. Das Benutzerkonto und das dazugehörige Postfach bleiben in diesem Fall erhalten.
Sofern kein Zugriff auf ELSTER-Organisationszertifikatsdatei, Passwort und hinterlegte E-Mail-Adresse besteht, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Anfrage zur Löschung des ELSTER-Organisationszertifikats an den für Ihr Bundesland zuständigen Ansprechpartner. Sie finden den Ansprechpartner über den Kontaktfinder auf ELSTER unter „Kontakt“ am Seitenende. Beantworten Sie die Fragen nacheinander wie folgt, um den Ansprechpartner angezeigt zu bekommen:
Wählen Sie zunächst das Bundesland aus, in dem das Unternehmen steuerlich geführt wird.
Beantworten Sie die Frage „In welcher Eigenschaft stellen Sie Ihre Anfrage?“ bitte mit „Unternehmer(in) / Arbeitgeber(in)“.
Beantworten Sie die Frage „Ich kann Fragen zu folgenden Themen beantworten“ bitte mit „Nutzung von Mein ELSTER“.
Ergänzen Sie die Frage „Haben Sie…“ mit „Fragen zum Benutzerkonto?“.
Wählen Sie „Möchten Sie ein Benutzerkonto löschen?“ aus.
Wählen Sie „zum zuständigen Ansprechpartner“ aus.
Ihnen wird nun der zuständige Ansprechpartner angezeigt.