Voraussetzungen für die Beantragung
Ein ELSTER-Organisationszertifikat können folgende Gruppen erhalten:
Wirtschaftlich tätige natürliche oder juristische Personen (z.B. in Form eines Unternehmens oder einer Einzelkauffrau bzw. eines Einzelkaufmanns)
Vereinigungen, denen ein Recht zustehen kann (z.B. eingetragene Vereine, Stiftungen, Körperschaften und sonstige Organisationen)
Behörden, wenn diese wiederum Verwaltungsleistungen von anderen Behörden in Anspruch nehmen
Voraussetzung dabei ist immer das Vorhandensein einer deutschen Steuernummer unabhängig davon, auf welcher Grundlage (z.B. Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer) diese beruht. Ein Sitz in Deutschland ist dabei nicht notwendig.
Die Steuernummer ist das Merkmal, auf dem das ELSTER-Organisationszertifikat beruht. Existiert also für eine „Einheit“ eine eigene Steuernummer, z.B. weil diese Einheit Lohnsteuer abführt, Umsatzsteuer bezahlt oder Gewerbesteuer leisten muss, besteht die Möglichkeit, ein ELSTER-Organisationszertifikat zu beantragen.
Das bedeutet, dass auch Unternehmen aus dem Ausland die Möglichkeit haben, ein ELSTER-Organisationszertifikat zu beantragen, wenn sie eine deutsche Steuernummer besitzen.